Letztes Update: 19. Juli 2026

Ein Badewannenlift kann das selbstständigere Ein- und Aussteigen ermöglichen, wenn Beweglichkeit, Muskelkraft oder Gleichgewicht eingeschränkt sind. Die Anschaffung muss nicht immer privat bezahlt werden: Die gesetzliche Krankenkasse kann die Kosten für einen medizinisch notwendigen Badewannenlifter übernehmen. In der Regel benötigen Sie dafür eine ärztliche Verordnung und müssen den Lift über einen Vertragspartner Ihrer Krankenkasse beziehen.
Erwachsene Versicherte zahlen bei einer bewilligten Versorgung normalerweise nur die gesetzliche Zuzahlung. Sie beträgt zehn Prozent des von der Krankenkasse übernommenen Betrags, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Wer von Zuzahlungen befreit ist, muss diese Zuzahlung nicht leisten.
Wichtig: Eine Verordnung führt nicht automatisch zur Genehmigung. Die Krankenkasse darf den Antrag prüfen und muss die Versorgung grundsätzlich vorab genehmigen, sofern sie im jeweiligen Versorgungsfall nicht auf eine Genehmigung verzichtet hat. Kaufen oder bestellen Sie deshalb keinen Lift auf eigene Rechnung, bevor die Kostenübernahme geklärt ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein herausnehmbarer Badewannenlifter kann bei medizinischer Notwendigkeit von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
- Für die Versorgung über die Krankenkasse ist kein Pflegegrad erforderlich.
- Üblicherweise benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.
- Die Versorgung erfolgt über einen Vertragspartner der Krankenkasse.
- Die gesetzliche Zuzahlung beträgt für Erwachsene in der Regel mindestens fünf und höchstens zehn Euro.
- Für freiwillig gewählte Sonderausstattungen können zusätzliche Mehrkosten entstehen.
- Bei dauerhaft eingebauten Lösungen kann mit Pflegegrad eventuell ein Zuschuss zum Badumbau infrage kommen.
Unter welchen Voraussetzungen zahlt die Krankenkasse?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt einen Badewannenlifter nicht allein deshalb, weil das Einsteigen unbequem geworden ist. Entscheidend ist, ob das Hilfsmittel im konkreten Fall medizinisch notwendig ist und die selbstständigere Körperpflege ermöglicht oder sichert. Ein Badewannenlift kommt insbesondere infrage, wenn Sie Unterstützung beim Ein- und Aussteigen aus einer Badewanne benötigen.
Das aktuelle Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes nennt als mögliche Einsatzsituationen unter anderem:
- eingeschränkte oder fehlende Beweglichkeit beziehungsweise Muskelkraft in den Beinen,
- eingeschränkte Beweglichkeit oder Muskelkraft der Arme,
- Gleichgewichtsstörungen oder eine erhöhte Fallneigung,
- Schwierigkeiten beim aktiven Ein- und Aussteigen,
- die Unmöglichkeit, frei in der Badewanne oder auf einem Badewannensitz zu sitzen.
Welche Lösung geeignet ist, hängt vom individuellen Gesundheitszustand ab. Eine ausreichende Rumpfstabilität, die sichere Umsetzung auf den Sitz, das Körpergewicht und die Form der Badewanne spielen bei der Auswahl ebenfalls eine Rolle. Lassen Sie deshalb nicht nur den grundsätzlichen Bedarf, sondern auch die konkrete Versorgungssituation beurteilen.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Bauarten finden Sie in unserem Ratgeber zum Badewannenlift.
Ist ein Pflegegrad für die Kostenübernahme notwendig?
Nein. Wird der Badewannenlifter wegen einer Krankheit oder Behinderung als medizinisches Hilfsmittel benötigt, läuft die Versorgung grundsätzlich über die gesetzliche Krankenversicherung. Ein anerkannter Pflegegrad ist dafür keine Voraussetzung.
Ein Pflegegrad kann aber wichtig werden, wenn nicht ein herausnehmbarer Lift, sondern ein fester Einbau oder ein umfassender Umbau des Badezimmers geplant ist. Dazu finden Sie weiter unten einen eigenen Abschnitt.
Badewannenlift beantragen: So gehen Sie vor
1. Bedarf und häusliche Situation klären
Besprechen Sie die Einschränkungen mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Schildern Sie möglichst konkret, was beim Einsteigen, Hinsetzen oder Aufstehen nicht mehr funktioniert, ob Sturzgefahr besteht und ob die Badewanne mit einem Sitz oder Brett noch sicher genutzt werden kann.Falls bereits eine Ergo- oder Physiotherapie, ein Pflegedienst oder eine Pflegeberatung beteiligt ist, kann deren Einschätzung bei der Auswahl der passenden Lösung hilfreich sein.
2. Ärztliche Verordnung ausstellen lassen
Bei medizinischer Notwendigkeit kann die Ärztin oder der Arzt einen Badewannenlifter verordnen. Aus der Verordnung und den begleitenden Unterlagen sollte nachvollziehbar hervorgehen, welche Einschränkung besteht und welches Versorgungsziel erreicht werden soll.Es ist nicht immer sinnvoll, ohne vorherige Beratung ein bestimmtes Verkaufsmodell festzulegen. Die konkrete Auswahl erfolgt häufig gemeinsam mit einem Vertragspartner der Krankenkasse unter Berücksichtigung der Verordnung, der Badewanne, des Körpergewichts und der notwendigen Ausstattung.
3. Vertragspartner der Krankenkasse ermitteln
Fragen Sie Ihre Krankenkasse, welche Anbieter für Badewannenlifter vertraglich zugelassen sind. Die gesetzlichen Krankenkassen versorgen ihre Mitglieder grundsätzlich über eigene Vertragspartner. Ein beliebiges Sanitätshaus oder ein Onlinehändler muss nicht automatisch Vertragspartner Ihrer Krankenkasse sein.
Eine ergänzende Übersicht zum Thema finden Sie bei Pflege.de: Badewannenlift von der Krankenkasse.
4. Kostenübernahme beantragen lassen
In vielen Fällen reicht der Vertragspartner die Verordnung zusammen mit einem Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse ein. Je nach Krankenkasse und Vertrag können die Abläufe etwas unterschiedlich sein. Warten Sie die Genehmigung ab, bevor Sie einen Lift kaufen oder verbindlich bestellen. Eine ärztliche Verordnung allein ist noch keine Zahlungszusage der Krankenkasse.
5. Lieferung, Anpassung und Einweisung
Nach der Genehmigung liefert der Vertragspartner den Badewannenlift. Zur vorgesehenen Hilfsmittelversorgung gehören eine bedarfsgerechte Auswahl und eine persönliche Einweisung. Auf Wunsch sollen Aufbau und Montage bis zur vollständigen Gebrauchsfähigkeit in der Wohnung erfolgen.
Lassen Sie sich erklären, wie der Lift sicher eingesetzt und herausgenommen wird, wie Akku und Handbedienung kontrolliert werden, welche maximale Belastbarkeit gilt, wie die einzelnen Bestandteile gereinigt werden und an wen Sie sich bei einem Defekt wenden.
Wie hoch ist die Zuzahlung?
Für nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel gilt bei gesetzlich Versicherten ab 18 Jahren grundsätzlich folgende Zuzahlung:
- zehn Prozent des von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrags,
- mindestens fünf Euro,
- höchstens zehn Euro,
- jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten des Hilfsmittels.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind bei Hilfsmitteln grundsätzlich von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Auch Erwachsene können aufgrund ihrer persönlichen Belastungsgrenze eine Zuzahlungsbefreiung erhalten. Ausführliche und aktuelle Angaben zu den Zuzahlungen eines Hilfsmittels stellt das Bundesgesundheitsministerium bereit.
Zuzahlung und Mehrkosten sind nicht dasselbe
Die gesetzliche Zuzahlung ist auf maximal zehn Euro begrenzt. Davon zu unterscheiden sind Mehrkosten: Entscheiden Sie sich für eine Ausstattung, die über die medizinisch notwendige und mehrkostenfrei angebotene Versorgung hinausgeht, müssen Sie die Differenz möglicherweise selbst tragen. Das kann beispielsweise bei besonderen Komfort-, Design- oder Ausstattungswünschen der Fall sein.
Bitten Sie den Anbieter deshalb um mindestens eine geeignete, mehrkostenfreie Versorgungsmöglichkeit und lassen Sie sich freiwillige Mehrkosten vor der Bestellung schriftlich erklären.
Welche Badewannenlifter können übernommen werden?
Das Hilfsmittelverzeichnis beschreibt Badewannenlifter, die in die Badewanne eingesetzt werden, auf dem Wannenboden stehen und sich wieder herausnehmen beziehungsweise transportieren lassen. Typischerweise besitzen sie einen Sitz mit Rückenlehne sowie eine elektrische, pneumatische, mechanische oder hydraulische Hubeinrichtung.
Ob ein bestimmtes Modell übernommen wird, hängt unter anderem von der medizinischen Eignung, der Genehmigung und den Verträgen der jeweiligen Krankenkasse ab. Die Aufnahme eines Produkts in das Hilfsmittelverzeichnis kann bei der Orientierung helfen, ersetzt aber nicht die individuelle Leistungsentscheidung.
Nicht jede Badehilfe wird von der Krankenkasse bezahlt. Das Hilfsmittelverzeichnis ordnet beispielsweise Fußbänkchen, Trittstufen, Bade- und Duschmatten, handelsübliche Handgriffe sowie fest montierte Badewannengriffe den allgemeinen Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens zu. Diese sind von der regulären Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgenommen.
Was gilt für fest eingebaute Lifter und einen Badumbau?
Lifter, die individuell an die räumlichen Verhältnisse angepasst oder dauerhaft eingebaut werden und bei einem Umzug üblicherweise nicht mitgenommen werden können, sind laut GKV-Hilfsmittelverzeichnis von der regulären Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen.
Besteht mindestens Pflegegrad 1, kann stattdessen ein Zuschuss der Pflegekasse für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme infrage kommen. Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag bis zu 4.180 Euro je Maßnahme gewähren, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert beziehungsweise eine selbstständigere Lebensführung wiederhergestellt wird. Dazu können ein pflegegerechter Badumbau oder der feste Einbau bestimmter technischer Hilfen gehören.
Das ist eine andere Leistung als die Versorgung mit einem mobilen Badewannenlifter. Klären Sie deshalb vor Beginn des Umbaus mit der Pflegekasse, welche Unterlagen und Kostenvoranschläge benötigt werden, und warten Sie die Entscheidung ab. Weitere praktische Hinweise finden Sie in unserem Beitrag Badewanne seniorengerecht machen.
Was tun, wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt?
Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass überhaupt kein Anspruch besteht. Prüfen Sie zunächst die Begründung im Bescheid. Mögliche Punkte sind:
- Die medizinische Notwendigkeit wurde nicht ausreichend beschrieben.
- Die Krankenkasse hält eine einfachere Alternative für ausreichend.
- Das beantragte Modell gehört nicht zur vertraglichen Versorgung.
- Für besondere Ausstattungsmerkmale fehlt eine medizinische Begründung.
- Die häusliche Situation oder die sichere Nutzbarkeit ist noch unklar.
Besprechen Sie die Begründung mit der behandelnden Praxis und dem Hilfsmittelanbieter. Gegebenenfalls können eine ergänzende medizinische Stellungnahme, eine genauere Beschreibung der Sturzgefahr oder die Erklärung, warum eine vorgeschlagene Alternative nicht ausreicht, hilfreich sein.
Wenn Sie der Entscheidung widersprechen möchten, beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung und die dort angegebene Frist. Bei Unsicherheit können eine unabhängige Patientenberatung, ein Sozialverband oder eine fachkundige Rechtsberatung unterstützen.
Was gilt für privat Versicherte?
Bei einer privaten Krankenversicherung richtet sich die Erstattung nach dem vereinbarten Tarif und den Versicherungsbedingungen. Lassen Sie sich deshalb vor dem Kauf schriftlich bestätigen, welche Unterlagen erforderlich sind und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Häufig werden eine ärztliche Verordnung, eine medizinische Begründung und ein Kostenvoranschlag verlangt.
Häufige Fragen zur Kostenübernahme
Bezahlt die Krankenkasse jeden Badewannenlift?
Nein. Voraussetzung ist eine medizinische Notwendigkeit. Außerdem muss die konkrete Lösung geeignet und wirtschaftlich sein. Die Krankenkasse kann einen Vertragspartner oder eine geeignete mehrkostenfreie Versorgung vorgeben.
Muss ich einen Pflegegrad haben?
Für die Versorgung mit einem medizinisch notwendigen Badewannenlifter durch die gesetzliche Krankenkasse ist kein Pflegegrad erforderlich. Für einen Zuschuss der Pflegekasse zu einem festen Einbau oder Badumbau ist dagegen mindestens Pflegegrad 1 notwendig.
Kann ich den Lift zuerst kaufen und die Rechnung einreichen?
Davon ist abzuraten. Hilfsmittel müssen grundsätzlich vorab genehmigt werden, sofern die Krankenkasse nicht auf eine Genehmigung verzichtet hat. Nutzen Sie den vorgesehenen Antragsweg und warten Sie die Bewilligung ab.
Wie viel muss ich selbst bezahlen?
Bei genehmigter GKV-Versorgung beträgt die gesetzliche Zuzahlung für Erwachsene zehn Prozent, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Freiwillig gewählte Sonderausstattungen können zusätzliche Mehrkosten verursachen.
Wer kümmert sich um Lieferung und Einweisung?
Der Vertragspartner der Krankenkasse liefert den bewilligten Lift und weist die versicherte Person oder ihre Angehörigen in die sichere Benutzung ein. Auf Wunsch sollen Aufbau und Montage bis zur Gebrauchsfähigkeit in der Wohnung erfolgen.
Übernimmt die Krankenkasse auch einen fest eingebauten Badewannenlift?
Individuell an den Raum angepasste oder dauerhaft eingebaute Lifter sind von der regulären GKV-Hilfsmittelversorgung ausgeschlossen. Bei einem Pflegegrad kann möglicherweise ein Zuschuss der Pflegekasse als wohnumfeldverbessernde Maßnahme beantragt werden.
Fazit
Ein medizinisch notwendiger, herausnehmbarer Badewannenlifter kann von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Der sicherste Weg führt über eine ärztliche Verordnung, einen Vertragspartner der Krankenkasse und eine vorherige Genehmigung. Bei bewilligter Versorgung bleibt für Erwachsene normalerweise nur die gesetzliche Zuzahlung von höchstens zehn Euro, sofern keine freiwilligen Mehrkosten entstehen.
Bei dauerhaft eingebauten Lösungen oder einem umfassenden Badumbau gelten andere Regeln. Mit Pflegegrad kann hier ein Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen infrage kommen.
Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine medizinische, leistungsrechtliche oder rechtliche Beratung. Ob ein Anspruch besteht, entscheidet der zuständige Kostenträger anhand des Einzelfalls.
Quellen und weiterführende Informationen
- GKV-Spitzenverband: Produktgruppe 04 „Bade- und Duschhilfen“, Fortschreibung vom 15. Oktober 2025
- Bundesgesundheitsministerium: Hilfsmittel – Genehmigung, Vertragspartner und Zuzahlung
- Techniker Krankenkasse: Wie erhalte ich einen Badewannenlifter?
- AOK: Kostenübernahme für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel beantragen
- Bundesgesundheitsministerium: Zuschüsse zur Wohnungsanpassung
Unsere Redaktion recherchiert auf badewannen-einstiegshilfe-test.de wichtige Informationen über Senioren-Hilfen und -hilfsmittel für den Alltag. Quellen der Recherche sind Kundenmeinungen, Magazin-Artikeln, Foren und Produktbeschreibungen, um ein bestmögliches Hintergrundwissen und Tipps für mehr Sicherheit im Alltag zu bieten.

