Kostenübernahme Badewannenlift

Letztes Update: 8. Februar 2024

Wer bezahlt Ihren BadewannenliftFür müde und alte Knochen ist ein heißes Bad eine wahre Wohltat. Sie entspannen sich bestens und selbst starke Schmerzen oder Verkrampfungen lösen sich durch das warme Wasser. Doch bevor Sie alle die Vorteile einer heißen Badewanne in Anspruch nehmen können, müssen Sie ins Becken steigen. Für viele Menschen klingt das einfacher, als es ist.

Besonders im hohen Alter, aber auch durch körperliche Einschränkungen kann das Herablassen in eine Badewanne nicht mehr möglich sein. Es fehlt einfach die Kraft und schlimme Unfälle könnten die Folge sein, wenn es dennoch probiert wird. Anders sieht das aus, wenn Sie einen Badewannenlift verwenden.

Ein Badewannenlift bietet viele Vorteile

Ein Badewannenlift ist eine große Hilfe, wenn Sie Unterstützung beim Ein- und Aussteigen aus einer Badewanne benötigen. Der kleine Lift fährt Sie direkt in die Wanne hinab, wo Sie Ihrem Baderitual nachgehen können. Im Anschluss fährt Sie dieser wieder hinauf, sodass Sie leicht aus der Badewanne kommen. Insofern hat ein Badewannenlift viele Vorteile und gerade für ältere Personen oder Menschen, die aus Krankheitsgründen nicht mehr die Kraft aufwenden können, alleine in die Badewanne zu steigen, ist ein solches Gerät ideal.

Allerdings kommt schnell ein großes Problem auf Sie zu: der Preis. Ein Badewannenlift ist nicht gerade günstig und kann Sie mehrere hundert Euro kosten. Als Rentner oder durch Arbeitsunfähigkeit können Sie sich ein solches Gerät nicht leisten.

Eine Kostenübernahme ist beinah sicher

Viele Helfer und Hilfsmittel werden leider nicht von der Krankenkasse übernommen, weil diese als Luxusgegenstand gelten. Bei einem Badewannenlift ist das nicht der Fall. In 99 Prozent der Fällen zahlt die Krankenkasse die Kosten für den Badewannenlift, wobei Sie nur noch die gesetzlichen Zuzahlungen eines Hilfsmittels  übernehmen müssen. Das sind aktuell 10 % des Kaufpreises des Hilfsmittels, allerdings maximal nur 10 Euro pro Hilfsmittel (Stand 02.2017).

Aber Sie können nicht einfach zu Ihrer Versicherung gehen und einen Badewannenlift beantragen. Zuvor muss der Weg zu Ihrem Arzt angetreten werden. Dieser verordnet Ihnen anschließend den Badewannenlift und zeigt somit, dass Sie diesen für die tägliche Körperhygiene benötigen. Zudem muss der Lift Ihre Selbstständigkeit wahren. Das bedeutet, Sie können sich weitestgehend mit dem Badewannenlift selbstständig baden und benötigen keine Hilfe.

Darüber hinaus darf es keine anderen Alternativen für Sie geben, wie zum Beispiel einen Duschhocker. Erst, wenn diese Voraussetzungen erfüllt wurden, können Sie einen Badewannenlift bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Bedenken Sie aber, dass die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme je nach Versicherung variieren können. Informieren Sie sich am besten vorher.

Müssen Sie direkt zur Krankenkasse?

Sie wollen den Badewannenlift von der Krankenkasse zwar bezahlt bekommen, doch in der Regel müssen Sie sich nicht direkt an diese wenden. Es gibt viele Vertragsanbieter für Badewannenlifte, die Sie in Anspruch nehmen können. Das bedeutet, in einem Sanitätshaus suchen Sie sich einen Badewannenlift aus und kaufen diesen ein. Die Rechnung geht anschließend an Ihre Krankenkasse. Klären Sie nur vorher ab, ob diese die Kosten übernimmt oder ob es irgendwelche Einschränkungen gibt. Das ist schnell über die Kundenhotline geklärt.

Als Alternative können Sie sich einen Badewannenlift leihen. Das ist bei vielen Krankenkassen möglich, sodass Sie zwar kein Neugerät erhalten, aber dennoch die Vorteile des Lifts nutzen können. Benötigen Sie das Gerät nicht mehr, geben Sie diesen der Krankenkasse oder dem Vertragspartner zurück.

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